Die elektronische Signatur hat die Aufgabe, die Rechtsicherheit von elektronischen Dokumenten zu gewährleisten vor dem Hintergrund, Papier als Datenträger langfristig abzulösen (papierloses Büro). Für die Sicherheitsstandards der elektronischen Signatur bzw. elektronischen Unterschrift gelten in Europa gemeinsame Rahmenbedingungen. Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.
Die Vorteile der elektronischen Signatur liegen klar auf der Hand. In Zeiten, in denen elektronische Dokumente, beispielsweise PDF-Dateien, Dokumente auf dem Datenträger Papier zunehmend ablösen ist es wichtig, diese Dokumente eindeutig Ihrem Urheber zuzuordnen, Datumssicher und damit rechtssicher zu gestalten. Die elektronische Signatur ist nicht nur einfach zu leisten, der Text wird auch in die Signatur einbezogen, wodurch jede Änderung nachvollziehbar und damit dokumentierbar wird. Dadurch ist die Echtzeit des Absenders nachweisbar. Für die Sicherheit elektronsicher Signaturen ist die Zuordnung des Schlüssels zum Inhaber unabdingbar. Der Schlüssel wird von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle namens Trustcenter bestätigt.